Hinweise und Tipps:

 

 

Grundstückskaufvertrag

Damit der Kaufvertrag wirksam ist, muß dieser von einem Notar beurkundet werden. Der Notar ist in jedem Fall zur Neutralität verpflichtet. Er achtet darauf, dass keiner der Vertragspartner übervorteilt oder benachteiligt wird.

 

Grundstückserwerbsnebenkosten

Beim Immobilienerwerb fallen verschiedene Nebenkosten an, die zusätzlich zum Kaufpreis hinzukommen. U.a. Grunderwerbssteuer (in Berlin zurzeit 4,5%), Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5 – 2% des Kaufpreises der Immobilie), Maklercourtage ( 6 %).

 

Teilungserklärung

Eine Teilungserklärung wird bei der Teilung von Immobilien in anteiliges Wohnungs-eigentum, insbesondere Eigentumswohnung, erstellt. Die Teilungserklärung enthält die einzelnen Miteigentumsanteile der jeweiligen Eigentümer und regelt das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander sowie die Pflichten des Verwalters für das Gemeinschafts- und Sondereigentum. Dies steht im Wohnungseigentumsgesetz, das die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer untereinander regelt.

 

Gemeinschaftseigentum

Das Gemeinschaftseigentum ist das Eigentum was den Eigentümern des Grundstücks gemeinsam gehört (z.B. Dach, tragende Wände, Treppenhaus, Waschraum, etc.), insbesondere die Sachen, die den gemeinschaftlichen Gebrauch des Hauses dienen.

Zum Gemeinschaftseigentum gehört daher das Grundstück und das Gebäude, alle tragenden Bauteile, Versorgungsleitungen, Aufzug, Fassade, Gemeinschaftsanlagen und Aussenanlagen.

 

Sondereigentum

Die Eigentumswohnung, die der Käufer erwirbt, steht in seinem alleinigen Eigentum. Dieses alleinige Eigentum wird als Sondereigentum bezeichnet.

 

Auflassungsvormerkung

Der Käufer wird erst dann Eigentümer des Grundstücks wenn er im Grundbuch eingetragen wird, da dieser Vorgang oft längere Zeit (mehrere Monate) dauern kann wird vom Notar zunächst eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen. Diese wird sofort eingetragen und blockiert und sperrt das Grundbuch für andere Erwerber.

 

 

 

 

 

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